Ergebnisse der Stiftungstätigkeit

Insgesamt hat die Stiftung aus ihren Erträgen bis 2021 62.317 € zur Verfügung gestellt.
Im Einzelnen erfolgten folgende Zuwendungen an die Kirchengemeinde Wilhelmshausen:

2007 bis 2018: insgesamt 30.000,00 € in jährlichen Raten von 2.500,00 € zur Tilgung eines zinslosen Darlehens der Landeskirche für die Mitfinanzierung der Orgelerneuerung

2008: 9.000,00 € Zuschuss zur Fertigstellung der Außenanlagen

2011: ca. 6.500,00 € Zuschuss zum Einbau der zwei fehlenden Orgelregister (Zungenpfeifen)

2016: 8.000,00 € anteilige Finanzierung fünf neuer Kunstglasfenster im Chor und in den beiden Nebenapsiden (weitere Finanzierung durch den Förderverein Marienbasilika Wilhelmshausen e.V. und eine Wilhelmshäuser Familie)

2017: 1.400,00 € Erneuerung der Funksteuerung für das Kirchengeläut (z.B. für Beerdigungen)

2018: 3.018,00 € diverse Änderungen der Beleuchtung in der Kirche 

2019: 1.142,00 € Orgelwartung

2020: 2.211,00 € diverse Wartungsverträge und kleine Reparaturen in der Kirche 

2021: 1.046,00 € weitere Instandhaltung Kirche


Das ursprüngliche Stiftungskapital in Höhe von 150.000 € wurde auf 152.000 € erhöht.


Ihr Vermögen wird unsterblich!

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was geschehen soll, wenn Sie einmal nicht mehr da sind? Neben der Sorge um Ihre Lieben, um die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, wollen Sie vielleicht auch etwas fortführen, das Ihnen persönlich wichtig ist.

Hilfe, die weiterwirkt!

Wenn Ihr christliche soziales Engagement auch nach Ihrem Tod wirken soll, dann unterstützen Sie durch eine Testamentszustiftung die Hoffnung, unsere Kirche und Orgel in Ihrer Schönheit zu erhalten.

Das Testament ist eine ganz besondere Art der Spende, schließlich drückt es tiefe Verbundenheit mit unserer Arbeit aus. Wir tragen dafür Sorge und fühlen uns verpflichtet, Ihrem Wunsch auch nach Ihrem Tod zu entsprechen.

Mit einer Testamentzustiftung an unsere Stiftung hinterlassen Sie mehr als materielle Werte.

Steuerliche Vorteile

Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen unterliegen nicht der Erbschaftssteuer. Lassen Sie sich von einem Notar oder Anwalt beraten und geben Sie mit einer Testamentsspende Hoffnung weiter!

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.

Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.

Was ist bei der Stiftung anders als bei einem Verein?

Anders als bei einem Förderverein, der das ihm gespendete Geld schnell den Projekten zuführen soll, muss bei der gemeinnützigen Stiftung das ihr zugewendete Geld (Stiftungskapital) unangetastet bleiben. Es darf nicht ausgegeben werden, nur die erwirtschafteten Erträge (Zinsen) stehen für den gemeinnützigen Zweck zur Verfügung. Die Höhe dieser alljährlich eingehenden Erträge hängt von der Höhe des Stiftungskapitals ab – und natürlich von den Zinsen. Damit der sinnvollen Arbeit der Stiftung eine ausreichende Summe zur Verfügung steht, ist es wichtig, das noch kleine Stiftungskapital zu erhöhen, sei es durch Zustiftungen oder durch ein Vermächtnis im Todesfall.

Fördern wird reich gefördert

Das Steuerrecht fördert gemeinnützige Stiftungen wie die unsrige.

Bis 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte können Sie sich steuerlich anrechnen lassen, also prozentual mehr als bei jeder anderen Spende.

Wenn Unternehmen spenden, können sie alternativ vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich geltend machen.

Wir versuchen, diese nicht leichte Aufgabe zu bewältigen.

Weitere Informationen

Die Stiftung wurde am 26.05.2004 gegründet. Gemäß Stiftungsverfassung ist ihr Zweck die Förderung und der Erhalt der Marienbasilika Wilhelmshausen, ihrer Einrichtung und der Orgel.

Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Beirat

Seit 2022

Vorstand: Klaus Stöber (Vorsitzender), Inge Spors (stellv. Vorsitzende) und Stefan Eckhardt

Beirat: Karl-Heinz Burckhardt (Vorsitzender), Achim Seeger (stellv. Vorsitzender), Dr. Bernd Graubner (Mitglied Prüfungsausschuss), Gisela Clauer (Mitglied Prüfungsausschuss), Sigrid Grube und Werner Triebel


Vorstand und Beirat 2004 bis 2022


Wahlperiode 2019 bis 2025

2019 bis 2022 (nach der Wahl des neuen Kirchenvorstands bis zum Tod von Dieter Krausbauer [22.7.1936-27.12.2021])

Vorstand: Klaus Stöber (Vorsitzender), Inge Spors (stellv. Vorsitzende) und Stefan Eckhardt

Beirat: Dieter Krausbauer (Vorsitzender, Mitglied Prüfungsausschuss), Karl-Heinz Burckhardt (stellv. Vorsitzender), Dr. Bernd Graubner (Mitglied Prüfungsausschuss), Gisela Clauer, Sigrid Grube, Achim Seeger und Werner Triebel


Wahlperiode 2013 bis 2019

2016 bis 2019

Vorstand: Klaus Stöber (Vorsitzender), Karl-Heinz Burckhardt (stellv. Vorsitzender) und Inge Spors

Beirat: Dieter Krausbauer (Vorsitzender, Mitglied Prüfungsausschuss), Dr. Bernd Graubner (stellv. Vorsitzender, Mitglied Prüfungsausschuss), Gisela Clauer, Sigrid Grube, Achim Seeger und Werner Triebel

2013 bis 2016 (nach der Wahl des neuen Kirchenvorstandes bis zum Tod von Bernd Millat [20.3.1943-10.2.2016])

Vorstand: Bernd Millat (Vorsitzender), Klaus Stöber (stellv. Vorsitzender) und Sieglinde Schreiber

Beirat: Dieter Krausbauer (Vorsitzender, Mitglied Prüfungsausschuss), Dr. Bernd Graubner (stellv. Vorsitzender, Mitglied Prüfungsausschuss), Gisela Clauer, Sigrid Grube, Inge Spors und Werner Triebel


Gründung der Stiftung am 26.05.2004

Vorstand: Sigrid Grube (Vorsitz), Werner Triebel (stellv. Vorsitz) und Herbert Bente (Geschäftsführer)

Beirat: Dieter Krausbauer (Vorsitz), Bernd Millat (stellv. Vorsitz), Gisela Clauer, Katja Gräfe, Dr. Bernd Graubner und Klaus Stöber


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